Anmeldung bis 21.11.2019, 00:00
Seit Juli 2018 gilt ein neues Gesetz für Erwachsenenvertretung. Die Rechte von Betroffenen sollen gestärkt werden, im Mittelpunkt stehen die Selbstbestimmung und der Wille der betroffenen Personen. Mit dem neuen Gesetz hängen umfassende Veränderungen zusammen.
Im Rahmen der Veranstaltung werden verschiedene Fragen beleuchtet: Welche neuen Vertretungsformen gibt es? Was bedeutet das in der Praxis? Wie ist die Finanzierung geregelt? Welche Verbesserungen bringt das neue Gesetz mit sich?
Wann? Dienstag, 26. November 2019, 14:30 bis 16 Uhr
Wo? unikid & unicare, Harrachgasse 32
Für wen? Interessierte und Betroffene
Vortragende? DSA Mag. iur. Annabella Strauss-Seigner
Anmeldung? via E-Mail an Sabine Axnix, unikid-unicare@uni-graz.at