Anmeldung bis 23.05.2019, 00:00
Seit Jänner 2017 ist in Österreich ein neues Erbrecht in Kraft. Es betrifft insbesondere Änderungen in Bezug auf den Pflichtteil. Das gesetzliche Erbrecht, das immer dann zum Zug kommt, wenn kein Testament errichtet worden ist, stärkt seit 2017 EhepartnerInnen und eingetragene PartnerInnen.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann das Recht auf Selbstbestimmung wahrgenommen und im Vorhinein festgelegt werden, wer als bevollmächtigte Person entscheiden darf und Sie vertreten soll.
Es informiert Sie ein Experte vom Notariat Dr. Pisk & Dr. Wenger.
Wann? Dienstag, 28. Mai 2019, 14:30 bis 16 Uhr
Wo? unikid & unicare, Harrachgasse 32
Für wen? Interessierte und Betroffene
Vortragende? Mag. Johannes Marko, Notariat Pisk & Wenger
Anmeldung? via E-Mail an Sabine Axnix, unikid-unicare@uni-graz.at
Diese Veranstaltung findet im Rahmen der Kooperation von FH JOANNEUM, JOANNEUM RESEARCH, KAGes, Kunstuniversität Graz, Med Uni Graz, TU Graz und Universität Graz zum Thema Pflege statt.